Erstellen von E-Rechnungen

Ab 2025 besteht die grundsätzliche Pflicht E-Rechnungen (XRechnung) bei Geschäften zwischen Unternehmen (B2B) zu verwenden.
Eine E-Rechnung ist keine PDF Datei, sie beinhaltet eine nicht direkt lesbare Datenstruktur im XML Format.

  • Ab dem 01.01.2025 hat die E Rechnung nach der EU-Norm EN 16931 Vorrang.
  • Der Empfang von E Rechnungen wird ab dem 01.01.2025 verpflichtend.
  • Für den Rechnungsversand gibt es Übergangsfristen und wenige Ausnahmen.

Mit dem Zusatzmodul enura XRechnung können Sie nach dem gewohnten Rechnungsdruck in der Auftragsbearbeitung die dazugehörige XRechnung im XML Format erzeugen und diese anschließend per E-Mail versenden. Im Lieferumfang des Zusatzmoduls XRechnung ist auch ein Konverter enthalten, mit dem Sie XRechnungen Ihrer Lieferanten in eine lesbare PDF Datei umwandeln können.

Das Zusatzmodul enura XRechnung benötigt das Grundmodul enura Faktura ab der Version 5.40. Ein entspechendes Updateangebot fordern Sie bitte per E-Mail, oder mit dem Kontaktformular an. Für eine ausführliche Beratung kontaktieren Sie bitte Ihren Steuerberater.